| Berichte |
Eines der Themen im Bundesverteidigungsministerium war die seit 1990
laufende Umstrukturierung der Bundeswehr. Alte Aufgaben sind entfallen, neue Anforderungen
hinzugekommen: so die Förderung der militärischen Stabilität in Europa,
die Erhaltung des Weltfriedens in Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen
und schließlich die Teilnahme an humanitären Hilfsaktionen. Dieser Wandel
begründete eine Verkleinerung der Truppenstärke auf 370.000 Mann, die Herabsetzung
der Wehrdienstzeit auf zehn Monate und die Schaffung von Krisenreaktionskräften.
Selbstverständlich wird auch im BMVG in Zeiten leerer Kassen gespart. Unter
dem Stichwort der Inneren Führung diskutierten wir eingehend -
und kontrovers - das Thema Rechtsextremismus. Anhand der jüngsten einschlägigen
Ereignisse wurde die Frage aufgeworfen, ob der Unterricht in politischer Bildung
in der Bundeswehr ausreichend und wirkungsvoll sei. Unsere Zweifel, was einen angemessenen
Umgang mit rechtsextremen Tendenzen in der Bundeswehr betrifft, konnten von unserem
BMVG-Gesprächspartner Quensel nicht ausgeräumt werden.
In dem in Geilenkirchen ansässigen Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr wurden uns drei Vertragswerke und ihre Implementierung vorgestellt: Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) von 1992 sieht unter dem Motto Mehr Sicherheit und weniger Waffen die Offenlegung und vollständige Information über den Bestand der konventionellen Streitkräfte in ganz Europa vor. Der Vertrag bestimmt die Begrenzung der offensivfähigen Waffensysteme und eine Reduzierungsverpflichtung bis zu festgelegten Obergrenzen. Zur Förderung des gegenseitigen Vertrauens werden nach einem festgelegten Modus kurzfristig angekündigte Besuche und Inspektionen in den militärischen Anlagen durchgeführt. Seit kurzem können auch Flughäfen und die Luftwaffe inspiziert werden. Die Marine ist von diesem Programm ausgenommen. Das Wiener Dokument (1990/92/94) legt ein Verzichtsprinzip für Gewaltanwendung fest und sieht eine Weiterentwicklung der gemeinsamen vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen in Europa vor. Im Vertrag über den Offenen Himmel (1992) verpflichten sich die Teilnehmerstaaten, den Luftraum in Eurasien und Nordamerika auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu öffnen. 48 Stunden vor Beginn eines Aufklärungsfluges muß dieser angemeldet werden. Der zu überfliegende Staat kann nur ablehnen, wenn bereits zwei weitere Überflüge angemeldet sind. 24 Stunden später werden Dauer, Länge und das ungefähre Gebiet angegeben. Erst zwei Stunden vor Beginn wird das genaue Ziel des Überfluges offengelegt. Jedes Land hat - entsprechend seiner Fläche - eine maximale Überflugstrecke (im Falle Rußlands sind es beispielsweise 3700 Meilen) und eine bestimmte Anzahl von Überflügen zu tolerieren. Die Ergebnisse können von jedem Vertragsmitglied eingesehen werden.
In der North Atlantic Treaty Organisation (NATO) sind 14 verschiedene europäische Staaten gemeinsam mit den USA und Canada zu einem Militärbündnis zusammengeschlossen. Nach Artikel 5 des NATO-Vertrages sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, einem angegriffenen Mitgliedstaat beizustehen. Ursprünglich ein Militärbündnis gegen den Warschauer Pakt, befindet sich die NATO seit dessen Zusammenbruch im Umbruch. Als politisch-ökonomischer Stabilitätsgarant für Europas steht sie, ähnlich wie die EU, vor der Frage der Osterweiterung. Die Aufnahme der neuen Länder stellt die NATO vor zahlreiche Probleme: Wie soll die NATO künftig funktionieren? Das Einstimmigkeitsprinzip ist jedenfalls nicht mehr realisierbar. Außerdem sind die aufnahmewilligen Länder wirtschaftlich, finanziell, gesellschaftlich und auch militärisch nicht auf demselben Niveau wie die westeuropäischen NATO-Mitglieder. Nicht zuletzt die Befürchtungen Rußlands vor einer Ausgrenzung in Europa haben die NATO-Rußland-Grundakte und das Vertragswerk Partnerschaft für den Frieden (1994) notwendig gemacht, das einen Zusammenschluß von 27 UdSSR-Nachfolge- bzw. ehemaligen Ostblockstaaten mit der NATO zum Zwecke der Zusammenarbeit im miltärischen Bereich sowie der Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Stabilität in den ehemaligen Ostblockstaaten darstellt.
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Das Bundesministerium für Verteidigung in Bonn war die erste Station einer
Exkursion, die angehende Augsburger Politologinnen und Politologen unter Leitung
von Manfred Uhl (Mitarbeiter am Lehrstuhl für Poltische Wissenschaft) und Andreas
Kleiner (Europäische Akademie Bayern) über das Zentrum für Verifikationsaufgaben
weiter nach Brüssel zu den Institutionen der Europäischen Union und ins
NATO-Hauptquartiert führte. Katja Feicht, Claudia Lehner und Stefan Lesnik haben
die Erträge der Studienreise zusammengefaßt.
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Die Europäische Union steht bei der Osterweiterung vor denselben
Problem wie die NATO: Die aufnahmewilligen Staaten sind weder wirtschaftlich noch
gesellschaftlich auf dem Niveau der EU-Staaten. Die Angleichung der Verhältnisse
stellt eine große finanzielle Belastung für die Mitgliedstaaten dar und
begrenzt damit die Zahl der Aufnahmekandidaten.
Mit der Aufnahme neuer Mitglieder steht die EU vor der Notwendigkeit tiefgreifender
Umstrukturierungen. Besonders umstritten sind dabei das Einstimmigkeitsprinzip und
die Aufteilung des Stimmanteile. Die von der EU ausgearbeitete Zielanalyse für
das 21. Jahrhundert, die Agenda 2000, befaßt sich mit der erforderlichen Neuordnung
in den Bereichen der Finanz- und Wirtschaftsplanung, der Osterweiterung, der Umwelt-
und Agrarpolitik sowie der außenpolitischen Zielsetzungen.
Im Gegensatz zu allen anderen Institutionen kann die EU keine Schulden machen. Die Obergrenze der Ausgaben liegt bei 1,27% des gesamteuropäischen Bruttosozialprodukts. Jedes Land leistet, abhängig von seinem BSP, einen Beitrag. Deutschland zahlt mit 30% am meisten, gefolgt von Frankreich mit 18% und England mit 12%. Eine Anpassung der Beitragszahlungen an die Ausgaben ist nicht vorgesehen. Noch liegt der größte Ausgabenanteil im landwirtschaftlichen Bereich, gefolgt von Strukturmaßnahmen und externer Politik. Nach der Agenda 2000 soll die Ausgabenverteilung zugunsten der Strukturmaßnahmen und zu Lasten der Landwirtschaft umverteilt werden.
Am 1. Januar 1999 soll der Euro eingeführt werden, und zwar in jenen
elf Ländern der EU, die die folgenden Kriterien erfüllen: Die Inflation
darf 3% nicht überschreiten, die Staatsverschuldung darf nicht bedeutend höher
sein als 60% des BSP, die Neuverschuldung nicht höher als 3% des BSP. Weiterhin
dürfen die langfristigen Zinsen nicht mehr als 2% über dem Durchschnitt
der drei Länder mit den niedrigsten Zinsen liegen. Der Stabilitätspakt
sieht vor, daß spätestens ein Jahr vor Einführung des Euro alle Kriterien
erfüllt sein müssen. Zwei Länder haben sich bekanntlich selbst von
den Verhandlungen zum Euro ausgeklinkt - England und Dänemark.
Unweigerlich bringt der Euro kurzfristige Nachteile: Die Kosten der Umstellung auf
den Euro sind immens. Außereuropäischen Wirtschaftsriesen wie den USA
oder Japan wird es erleichtert, den europäischen Markt zu überschwemmen.
Der stärkere Wettbewerb wird vor allem die kleinen und mittelständischen
Betriebe hart treffen. Kurzfristig wird der Euro instabil sein, da zunächst
die Schwankungen der nationalen Währungen korrigiert werden müssen. Zudem
hat der Verlust der Nationalwährungen einen negativen psychologischen Effekt
auf weite Teile der Bevölkerung.
Andererseits sind demgegenüber die Vorteile des Euro nicht von der Hand zu weisen.
Die größere Übersichtlichkeit des Marktes und die Möglichkeit
des direkteren Preisvergleiches sowie eine deutlich vereinfachte Buchhaltung durch
den Wegfall der Wechselkursgebühren und -risiken kommen dem Verbraucher zugute.
Längerfristig wird - mit der Folge einer deutlichen Entlastung des Arbeistmarktes
- auch eine Inflationsabfederung und eine innereuropäische Lohnniveau-Angleichung
folgen.