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Gewählt wurden in der Katholisch-Theologischen Fakultät
Prof. Dr. Walter Radl (Ordinarius für Neutestamentliche Exegese), in der
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät Prof. Dr. Helmut Giegler
(Ordinarius für Soziologie und Empirische Sozialforschung), in der
Juristischen Fakultät Prof. Dr. Stephan Lorenz (Ordinarius für
Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Internationales Privatrecht und
Rechtsvergleichung), in der Philosophischen Fakultät I Prof. Dr. Dieter
Ulich (Ordinarius für Psychologie) und in der Philosophischen Fakultät
II Prof. Dr. Wolfram Bublitz (Ordinarius für Englische
Sprachwissenschaft).
Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät hat von der im Gesetz
vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, "daß ein weiterer
Studiendekan gewählt wird, wenn dies auf Grund der Studiengangstruktur
erforderlich ist". Für die Fächer Mathematik und Informatik ist hier
der Mathematiker Prof. Dr. Karl Heinz Borgwardt als Studiendekan zuständig,
für die Fächer Physik und Geographie der Experimentalphysiker Prof.
Dr. Ferdinand Haider.
Der Studiendekan ist in Art. 39a des BayHschG als "eine für Lehre und
Studium beauftragte Person" definiert, die für die Dauer von vier Jahren
vom Fachbereichsrat aus dem Kreis der im Fachbereich hauptberuflich tätigen
Professoren gewählt wird. Unbeschadet des Vorschlagsrechts der sonstigen
Mitglieder legen die Vertreter der Studierenden im Fachbereichsrat diesem einen
Vorschlag vor. Im einzelnen formuliert das Gesetz die Aufgaben des Studiendekans
folgendermaßen:
"Der Studiendekan nimmt im Rahmen der Gesamtverantwortung des
Fachbereichssprechers die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben
wahr. Aufgabe des Studiendekans ist es insbesondere, darauf hinzuwirken,
daß das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht,
das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß
durchgeführt werden kann und die Studenten angemessen betreut werden. Der
Studiendekan ist verantwortlich für die Durchführung der Evaluation
der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen. Er berichtet dem
Fachbereichssprecher regelmäßig und dem Fachbereichsrat mindestens
einmal im Semester über seine Arbeit; jährlich erstattet der
Studiendekan dem Fachbereichsrat einen Bericht zur Lehre (Lehrbericht). Er
unterbreitet dem Fachbereichssprecher Vorschläge zum Einsatz der für
Lehre verfügbaren Mittel.
Im Lehrbericht sind die Situation von Lehre und Studium und die Organisation der
Lehre darzustellen; der Lehrbericht enthält für den Berichtszeitraum
auch Angaben über die Bewertung des Lehrangebots in den einzelnen
Studiengängen durch die Studenten, gegebenenfalls auch über Ergebnisse
externer Bewertungen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe können die als
Studenten immatrikulierten Teilnehmer von Lehrveranstaltungen anonym über
Ablauf sowie Art und Weise der Darbietung des Lehrstoffs befragt und die
gewonnenen Daten verarbeitet werden. Eine Auskunftspflicht der Teilnehmer
besteht nicht. Die Bezeichnung der Lehrveranstaltungen, die Namen der Lehrenden
und die ausgewerteten Ergebnisse werden dem Fachbereichsrat und der Leitung der
Hochschule bekanntgegeben und zur Bewertung der Lehre verwendet; vor der
Bekanntgabe an den Fachbereichsrat und die Leitung der Hochschule ist den
betroffenen Lehrenden Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu den
Bewertungsergebnissen zu geben. [...] Die Hochschule trägt dafür
Sorge, daß der Studiendekan seine Aufgaben erfüllen kann."
Zuletzt geändert von presse@www.uni-augsburg.de
am Montag, den 26. April 1999