Im CCC suchen und bieten Augsburger Rechtswissenschaftler
wissenschaftlich fundierte und praxistaugliche Lösungen von Problemen, die
in der Wirtschaft im Kontext strafrechtlicher Risiken und ihrer Vermeidung
auftauchen.
Augsburg/KPP - Als deutschlandweit erste Einrichtung dieser Art wurde im
Sommer vergangenen Jahres an der "Forschungsstelle Compliance" der Juristischen
Fakultät der Universität Augsburg das "Center for Criminal Compliance"
(CCC) errichtet. Am 30. April 2010 wird das CCC offiziell eröffnet. Die
Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind zur Teilnahme an dieser
Veranstaltung ebenso herzlich eingeladen wie Wissenschaftler, Praktiker,
Unternehmensangehörige und Studierende (Beginn um 14.00 Uhr im Hörsaal
1009 der Juristischen Fakultät, Universitätsstraße 24, 86159
Augsburg). Um Anmeldung an ccc@jura.uni-augsburg.de wird ggf. bis zum 28.
Februar 2010 gebeten.
Das Programm der Eröffnungsveranstaltung bietet neben einer Vorstellung des
CCC durch dessen Leiter Prof. Dr. Thomas Rotsch einen Festvortrag von Prof. Dr.
Gerhard Dannecker (Universität Heidelberg) über "Die strafrechtliche
Verantwortung des Compliance-Beauftragten für pflichtwidriges Unterlassen".
Darüber hinaus steuern Mitglieder der CCC-Praxisgruppe drei weitere
Vorträge bei: RA Dr. Oliver Sahan (Roxin Rechtsanwälte, München
und Hamburg) referiert über die "Beendigung von Korruptionssystemen ohne
externen Ermittlungsdruck", RA Dr. Christian Pelz (Noerr LLP, München)
spricht zum Thema "Anti-Korruptions-Compliance. Herausforderungen
internationaler interner Ermittlungen", und Oberstaatsanwalt Wolfgang Natale
(Leiter der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen der StA München I)
befasst sich mit der "Auswirkung von Compliance-Maßnahmen auf den Gang
staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen".
Criminal Compliance
Welche Risiken bestehen für Unternehmer und ihre Organe infolge der
Nichteinhaltung strafbewehrter Regelungen durch Unternehmensmitarbeiter im
Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit? Und welche Maßnahmen
sind notwendig und hinreichend, um diesen Risiken wirksam entgegenzuwirken? Die
Antworten auf diese Fragen werden unter dem Begriff "Criminal Compliance"
zusammengefasst.
Um die Fragen der Criminal Compliance trotz einer noch unklaren Rechtsprechung
und einer für Laien nur schwer verständlichen Rechtslage in
praxisorientierter und rechtlich fundierter Weise beantworten zu können,
bedarf es einerseits detaillierter Kenntnisse der Strukturen und der
Funktionsweise betroffener Branchen und Unternehmen sowie der typischen Prozesse
und Geschäftsabläufe. Andererseits sind hierfür vertiefte
Kenntnisse der strafrechtsdogmatischen Grundlagen erforderlich, die zur
Bewertung bestimmter Verhaltensweisen als strafrechtlich relevant sowie zur
Annahme der Verantwortlichkeit einzelner Konzerngesellschaften, Organe oder
Organmitglieder führen.
Vermeidung strafrechtlicher Risiken
"Aus diesem Grund haben wir bereits vor gut einem halben Jahr in der
'Forschungsstelle Compliance' unserer Fakultät eine spezielle Abteilung
für Criminal Compliance eingerichtet", erläutert Prof. Dr. Thomas
Rotsch, der seit 2007 Professor für Straf- und Strafprozessrecht,
Wirtschaftsstrafrecht und Völkerstrafrecht an der Universität Augsburg
ist. In dem von Rotsch geleiteten "Center for Criminal Compliance" arbeiten
erfahrene Strafrechtswissenschaftler und Praktiker zusammen, um wissenschaftlich
fundierte und praxistaugliche Lösungen für Fragen und Probleme
anzubieten, die in der Wirtschaft im Zusammenhang mit strafrechtlichen Risiken
und ihrer Vermeidung auftauchen.
Gutachten, Analysen, Strategien und Aufklärungsarbeit
Zum Service, den das CCC anbietet, zählen die Erstellung von
Rechtsgutachten sowie Risikoanalysen und Unternehmensuntersuchungen, weiterhin
die Erarbeitung von Strukturen strafrechtlicher Haftungsvermeidung und
Fortbildungen bzw. Schulungen für Führungspersonal und Mitarbeiter. Um
dem noch erheblichen allgemeinen Aufklärungsbedarf in Sachen Compliance
gerecht zu werden, sieht Rotsch auch die Veranstaltung einschlägiger
Vorträge und Tagungen als wichtige Aufgabe des "Centers for Criminal
Compliance".
Compliance: Umdenken infolge der großen Korruptionsskandale
Als Abteilung eingebettet ist das CCC in die "Forschungsstelle Compliance", die
2008 an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg errichtet
wurde. "Wir haben mit dieser Forschungsstelle auf die Korruptionsskandale der
letzten Jahre in großen deutschen Konzernen reagiert bzw. auf das Umdenken
bei den Unternehmensverantwortlichen, das diese Skandale bewirkt haben",
erläutert Prof. Dr. Thomas M. J. Möllers als Sprecher der
Forschungsstelle. Inzwischen würden die Unternehmen zwar hunderte von
Millionen Euro in den Aufbau von Compliance-Systemen stecken, um
Verstößen gegen geltendes Recht vorzubeugen. Dennoch, so
Möllers, sei das Thema "Compliance" in den Unternehmen noch
unterentwickelt. "Unser Ziel ist es, diese Wissens- und Umsetzungsdefizite
abzustellen. In unserer Forschungsstelle führen wir die vielschichtigen
Fragestellungen einzelner Rechtsgebiete zusammen, um sie mit der Expertise
einschlägig ausgewiesener Kollegen aus Wissenschaft und Praxis zu
beantworten."
Integration von kapitalmarkt-, gesellschafts-, kartell- und
wirtschaftsstrafrechtlicher Expertise
Neben Möllers und Rotsch, die die Bereiche Kapitalmarktrecht bzw.
Wirtschaftsstrafrecht abdecken, tragen Prof. Dr. Michael Kort sowie Christian
Heinichen als Spezialisten für Gesellschaftsrecht bzw. Kartellrecht die
"Forschungsstelle Compliance". Um konkrete Organisationsvorschläge
erarbeiten zu können, wird auch betriebswirtschaftliches Know-how in die
Arbeit der Forschungsstelle eingebunden.
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